Allgemeine Verkaufsbedingungen der W. M. GmbH

1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der W. M. GmbH haben den Verkauf der von der W. M. GmbH angebotenen Produkte (die „Produkte“) zum Gegenstand. Unter „Verkauf“ versteht man den Verkauf, der von der W. M. GmbH im Sinne von Art. 1470 ff. ital. ZGB vorgenommen wurde. Folglich versteht man in Bezug auf die folgenden Ausführungen unter „Firma“ oder „W. M. GmbH“ die Gesellschaft W. M. GmbH mit Sitz in Italien, 39053 Blumau (BZ), Breiener Straße 15, USt-IdNr./Steuernummer und Eintragungsnummer im Firmenregister Bozen: 02295430215, als verkaufende Firma, während man unter „Käufer“ oder „Kunde“ die Person versteht, die für sich selbst oder andere am Kauf der „Produkte“ interessiert ist, der aus einem beliebigen Titel bzw. Grund vorgenommen wurde.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben den Zweck, Angebote, Aufträge, Verträge und Vereinbarungen zu regeln, zu denen es im Allgemeinen zwischen der Firma und dem Kunden kommt (die „Aufträge“), vorbehaltlich anderer Abmachungen zwischen den Parteien, die in Schriftform erfolgt sind.Die W. M. GmbH akzeptiert daher die allgemeinen Bedingungen des Kunden und von Drittfirmen im Allgemeinen nicht.Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden durch die (allgemeinen und spezifischen) technischen Vorgaben der Firma ergänzt, die die W. M. GmbH schriftlich oder mündlich bekanntgibt, was auch über ihre Agenten bzw. Techniker erfolgen kann.Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die allgemeinen technischen Firmenvorgaben verstehen sich als bekannt, nachdem der Kunde zum Sitz der W. M. GmbH Zugang hatte (wo sie ausgehängt sind), beziehungsweise nach deren Erhalt per Post, Fax, E-Mail, nach deren Veröffentlichung auf der Internetseite www.wm-on-ice.com oder nachdem sie direkt ausgehändigt wurden.

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die allgemeinen technischen Firmenvorgaben regeln auch alle geschäftlichen Beziehungen nach der ersten, auch wenn in den folgenden Beziehungen nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

1.4 Etwaige Änderungen bzw. Ergänzungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, die vom Auftraggeber oder Drittpersonen im Allgemeinen verlangt werden, sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich formuliert und in dieser Form ausdrücklich von der W. M. GmbH akzeptiert wurden.Eventuelle Erklärungen von Mitarbeitern der W. M. GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie von letzterer schriftlich bestätigt werden. Alle Verträge mit den Auftraggebern der W. M. GmbH sind Verkaufsverträge, falls nichts anderes spezifiziert ist; für alle Aspekte, die nicht ausdrücklich durch die Dokumente/Elemente geregelt werden, aus denen der einzelne Vertrag besteht, kommen die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs für den Verkauf zur Anwendung, außer es liegt eine anders lautende Angabe in Schriftform vor.

2. TECHNISCHE DATEN UND VERKAUFSUNTERLAGEN
2.1 Mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars erklärt der Käufer, das Produkt zu kennen, übereinstimmend mit den technischen Zeichnungen oder Bildern, es vorbehaltlos zu akzeptieren sowie als für seine Zwecke und Bedürfnisse geeignet zu betrachten. Wenn nicht genügend Informationen vorliegen, kann sich der Käufer vor der Auftragsunterzeichnung an die W. M. GmbH wenden.

3. ANGEBOT UND VERKAUFSABSCHLUSS
3.1 Unsere Angebote sind unverbindlich; der Vertrag kommt erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bei mündlichen oder telefonisch übermittelten Aufträgen geht das Risiko etwaiger Unzulänglichkeiten oder Defekte und die damit verbundenen Kosten vollumfänglich zulasten des Kunden. Etwaige Zusatzvereinbarungen sind erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bestätigte Aufträge sind unwiderruflich und nicht annullierbar. Die in unseren Drucksachen enthaltenen Angaben sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche definiert sind. Wir behalten uns Variationen der technischen Daten und der Modelle, vor deren Zweck in der Anpassung an den technologischen Prozess der Produkte liegt.Auch nach der Auftragsbestätigung ist die Firma keineswegs verpflichtet, irgendwelche Anfragen um Auftragsänderungen zu akzeptieren. Es liegt ausschließlich in ihrem Ermessen, eine derartige Anfrage zu akzeptieren, indem sie eventuell eine Preiserhöhung verlangt. Die W. M. GmbH akzeptiert auf keinen Fall allfällige Anfragen um Auftragsänderungen, die der Kunde nach Beginn der Produktbearbeitung vorlegt.

3.2 Kein Auftrag und keine Ergänzung oder Änderung des Auftrags und der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden als gültig betrachtet, wenn sie nicht schriftlich formuliert sind. Falls der Kunde jedoch Änderungen im Verhältnis zu den ursprünglichen, bereits vereinbarten Anfragen vornimmt, hat die Firma - wenn sie den Auftrag in der vom Kunden abgeänderten Form ausführen möchte - das Recht, vom Kunden die Zahlung eines etwaigen Aufpreises zu verlangen.

3.3 Die Auftragsbestätigung der Firma basiert einzig und allein auf dem Kundenauftrag. Aus diesem Grund hat die Firma normalerweise keine Kenntnis vom Zustand der Orte, an denen der Kunde das Produkt verwenden will, und von der Verwendung, die der Kunde beabsichtigt, und sie ist auch in keiner Weise dazu verpflichtet, dies zu überprüfen. Die Firma übernimmt keinerlei Haftung für diese Aspekte.
3.4 Wenn zwischen den Parteien keine anders lautende Abmachung vorliegt, kommen auf die einzelnen Vertragsbeziehungen, die durch die Auftragsbestätigung entstanden sind, die Bedingungen aus der EX WORKS-Klausel der INCOTERMS 2020 zur Anwendung.

4. PREISE
4.1 Falls nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. Wenn nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise unter Anwendung der Bedingungen aus der EX WORKS-Klausel der INCOTERMS 2020 in Bezug auf den Sitz der W. M. GmbH (Werk in Blumau). Falls die Parteien schriftlich andere Verkaufsbedingungen vereinbaren, muss auch der Preis angepasst werden, der in Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien nach Billigkeit festgelegt werden muss. Der angegebene Verkaufspreis versteht sich exklusive der Kosten für die Schulung der Kundenmitarbeiter oder anderer spezieller Dienstleistungen, außer diese wurden von der W. M. GmbH in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Die von der W. M. GmbH gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflicht durch den Käufer Eigentum der Firma. Während dieses Zeitraums hat letzterer dafür zu sorgen, dass sich der Verkaufsgegenstand in einem guten Zustand befindet. Der Käufer ist nicht dazu autorisiert, die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterstellt sind, vollumfänglich oder teilweise an Dritte zu verkaufen oder abzutreten. Bei Verstoß gegen diese Klausel verzichtet der Käufer automatisch auf jeden Anspruch gegenüber der Person, die das Eigentum erwirbt, verbunden mit der Pflicht, jeden Schaden bzw. jede Aufwendung, die der W. M. GmbH dadurch entstanden ist, zu ersetzen.

6. LIEFERFRIST UND HAFTUNG
6.1 Alle Lieferfristen für die Produkte verstehen sich als reine Richtangaben und sind nie verbindlich. Die Nichtablieferung der Produkte innerhalb der vorgegebenen Fristen verleiht kein Recht auf Vertragsauflösung gem. Art. 1456 ital. ZGB, kein Recht auf Schadenersatz und auch nicht auf Erstattung von Pönalen, die den Auftraggebern oder ihren Rechtsnachfolgern hieraus entstehen sollten.

6.2 Etwaige wesentliche (oder zwingende) Lieferfristen müssen zwischen den Parteien schriftlich festgelegt werden, sie vereinbaren jedoch auf jeden Fall, dass im Verhältnis zum vereinbarten Lieferdatum zugunsten der Firma stets eine Toleranz berücksichtigt wird, die einer Anzahl von Tagen entspricht, die nicht geringer sind als ein Drittel der für die Lieferung angegebenen Tage.

6.3 Für den Fall, dass die Parteien eine verbindliche Frist vereinbart haben, haftet die Firma nicht für eventuelle Verspätungen bei der Produktlieferung, die durch Zufall, höhere Gewalt bzw. Umstände verursacht wurden, die sich ihrer Kontrolle entziehen. Diese Umstände umfassen beispielsweise (Aufzählung unvollständig) klimatische Bedingungen, Streiks, Zufallsereignisse im Zusammenhang mit dem Transport, Verspätungen bei den Lieferungen an die Firma seitens ihrer Lieferanten bzw. Sublieferanten im Allgemeinen, Reparaturen von Maschinen. In diesem Fall werden die vorgesehenen Fristen um einen Zeitraum verlängert, der dem entspricht, während dem es zu den Zufallsereignissen oder Ereignissen höherer Gewalt gekommen ist, oder einem zumindest vernünftigen und angemessenen Zeitraum in Bezug auf die Folgen dieser Ereignisse.Die Firma haftet auf keinen Fall für Nichterfüllungen, die von Ursachen abhängen, die sich ihrer Kontrolle und ihrem Willen entziehen. Unter diesen Gründen werden beispielsweise angeführt (Aufzählung unvollständig): Zufall, höhere Gewalt, Streiks, Brände, Aufstände, Entführungen, Embargos, Überschwemmungen, Unwetter, Windhosen, Hurrikane, Verbote von Fremdwährungstransfers, Probleme in Bezug auf das Verkehrsnetz oder die Transportmittel, Pandemien, Rohstoffmangel, Einschränkungen bei der Energienutzung, Produktionsstillstände bei der Firma oder ihren Lieferanten, technische Schwierigkeiten, die sich aus der Art des Auftrags oder seiner Ausführung ergeben und die die Produktion unmöglich oder unzuverlässig oder mangelhaft machen würden, alle Fakten, die die Firma als Gründe für die Verzögerung bzw. Freistellung vom Verkauf geltend machen kann, Behinderungen, die durch Handlungen der Spediteure oder Transportfirmen verursacht werden, alle anderen Geschehnisse, die nicht von der Firma abhängen. Beim Eintreten dieser Bedingungen behält sich die Firma die Befugnis vor, vom Vertrag zurückzutreten und die erhaltenen Anzahlungen zu erstatten, von denen etwaige, bereits für die Auftragsausführung getragenen Kosten abgezogen werden, unter Ausschluss jedweder Entschädigungs- oder Ersatzzahlung.

6.4 Die Firma haftet nur dann für Schäden, die der Kunden wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung erlitten hat, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt auch für die Informationen über die Materialien und ihre Verwendung.

6.5 Die Firma haftet gegenüber ihrem Kunden lediglich im Rahmen der ihm gegenüber geleisteten Garantien, auch wenn letzterer auf dem Regressweg wegen Klagen vorgehen sollte, die seine Kunden ihm gegenüber erhoben haben. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Firma aus allen Klagen schadlos zu halten, die vom Endverbraucher oder von Dritten aus Gründen oder aufgrund eines Titels direkt ihm gegenüber erhoben werden, die von der Kundengarantie nicht gedeckt sind.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Falls nichts anderes vereinbart wurde, kommen folgende Zahlungsbedingungen zur Anwendung: 100% des Preises vor dem geplanten Lieferdatum. Die Zahlung hat in Euro zugunsten der W. M. GmbH und innerhalb der Fristen zu erfolgen, die auf der Auftragsbestätigung angeführt sind. Etwaige Bankspesen und sonstige Aufwendungen gehen zulasten des Kunden.

7.2 Wenn die Zahlungsfristen überschritten werden, kommen ab dem Fälligkeitsdatum die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zur Anwendung (bei Privatkunden) bzw. die Verzugszinsen laut GvD Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 (bei Kunden, die eine Wirtschaftstätigkeit ausüben). Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Fristen, auch wenn es sich nur um einen Teilbetrag handelt, ist die W. M. GmbH berechtigt, alle Lieferungen einzustellen, auch wenn sie nicht direkt mit dem gegenständlichen Auftrag verbunden sind. Die Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Fristen führt automatisch zur Fälligkeit des gesamten Betrags aus der Auftragsbestätigung vor der Lieferung.

8. SOLVE ET REPETE GRUNDSATZ
8.1 Der Kunde darf keine Einwände erheben, um die zu erbringende Leistung zu vermeiden oder zu verzögern. Etwaige Anfechtungen beliebiger Art verleihen kein Recht auf Zahlungsaussetzung. Der Kunde ist nicht autorisiert, Zahlungen für die Produkte einzubehalten oder Zahlungen mit dem für die Produkte geschuldeten Entgelt aufzurechnen.

9. GARANTIE
9.1 Die Garantie auf das gelieferte Produkt hat eine Dauer von 12 Monaten ab dem Lieferdatum; unter diesem Datum versteht man den Zeitpunkt, an dem dem Kunden das Produkt beim Werk der Firma zur Verfügung gestellt wird. Die Garantie umfasst Defekte und Mängel struktureller und funktionaler Komponenten, jedoch nur, wenn das Produkt regelmäßig gewartet wurde. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile sowie Schäden, die sich aus unsachgemäßer bzw. nicht den Angaben für die Verwendung entsprechender Benutzung ergeben. Die Garantie gilt auch nicht für Schäden, die infolge einer längeren Betriebsunterbrechung aufgetreten sind und auch nicht für alle anderen indirekten Schäden. Bei Reparaturen oder Veränderungen des Produkts, die vom Kunden oder sonstigen Personen, die nicht von der W. M. GmbH autorisiert wurden, autonom durchgeführt oder versucht wurden, fällt das Garantierecht weg. Kosten für Reisen, Arbeitskräfte und Transport sind auf jeden Fall von der Garantie ausgeschlossen.

10. BESCHWERDEN
10.1 Offensichtliche Mängel und fehlende Teile müssen sofort gemeldet werden, spätestens jedoch binnen acht Tagen ab dem Lieferdatum, verborgene Mängel hingegen sind binnen acht Tagen ab ihrer Entdeckung zu melden, andernfalls verfällt das Garantierecht. Im gegenteiligen Fall versteht sich die Ware als vorbehaltlos angenommen und frei von Mängeln. Verbrauchern steht für Mängelrügen eine Frist von zwei Monaten zu, ab dem Lieferdatum was offensichtliche Mängel anbelangt bzw. ab der Entdeckung was verborgene Mängel anbelangt. 

10.2 Der Verkauf muss fachgerecht ausgeführt werden. Der Kunde hat die Pflicht, die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe zu überprüfen, indem er kontrolliert, ob sie dem Auftrag entsprechen, ob sie offensichtliche Mängel aufweisen und ob die notwendigen Begleitpapiere vorhanden sind. Dies gilt auch für Teillieferungen.Bei Beanstandungen zu den Produkten muss der Kunde bei der Übergabe einen spezifischen Vorbehalt am Rande des Lieferscheins vermerken.

11. URHEBERRECHTE
11.1 Alle technischen und geschäftlichen Unterlagen (Muster, Kataloge, Aufstellungen, Fotos und audiovisuelle Darstellungen usw.), die von der W. M. GmbH stammen, verbleiben in deren ausschließlichem Eigentum. Jede Verwendung, Reproduktion, Verbreitung oder Darstellung dieser Unterlagen darf nur infolge einer schriftlichen Genehmigung der W. M. GmbH und innerhalb der in dieser Genehmigung angeführten Grenzen erfolgen.

12. AUSDRÜCKLICHE AUFLÖSUNGSKLAUSEL
12.1 Falls der Kunde Wechsel- oder Scheckprotesten ausgesetzt ist, Vollstreckungshandlungen, Konkursanträgen oder falls sonstige Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet werden, bzw. falls die Firma Nachrichten über eine Verschlimmerung der Vermögens- und Wirtschaftslage des Kunden erhält, hat sie die Befugnis, das sofortige Inkasso aller ihrer Forderungen ihm gegenüber zu verlangen, einschließlich noch nicht fälliger Forderungen; sie hat überdies die Befugnis, alle laufenden Verträge aufzulösen und dem Kunden den für die bereits ausgeführte Produktion vereinbarten Preis sowie 10% des vereinbarten Preises für noch nicht ausgeführte Aufträge anzulasten, vorbehaltlich der Geltendmachung höherer Schäden.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL
13.1 Falls eine Klausel des vorliegenden Vertrags oder ein Teil davon gegen zwingende Gesetzesvorschriften verstoßen sollte oder sich herausstellen sollte, dass sie aus irgendeinem Grund unwirksam oder anfechtbar ist, dann beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragspartner zur Vereinbarung einer gültigen und wirksamen Vorschrift, die sich so weit wie möglich an das wirtschaftliche Ziel der vorherigen Bestimmung annähert.

14. ANWENDBARES GESETZ
14.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen den Kunden und der Firma werden durch italienisches Gesetz geregelt.

15. SPRACHE
15.1 Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind in mehreren Sprachen abgefasst, bei Unstimmigkeiten überwiegt jedoch die in italienischer Sprache veröffentlichte Version.

16. RECHTSPRECHUNG / ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND
16.1 Sämtliche Streitsachen zwischen Kunde und Firma in Bezug auf die Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Firma werden ausschließlich der italienischen Rechtsprechung anheimgestellt. Der zuständige Gerichtsstand ist Bozen. W. M. ist allerdings immer befugt, altenativ das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.

17. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
17.1 Gemäß Art. 13 GvD 196/2003 und der Art. 13 und 14 Verordnung (EU) Nr. 2016/679 informiert die W. M. GmbH mit Sitz in Breiener Straße 15 - 39053 Blumau (BZ), in ihrer Funktion als Verantwortlicher, dass die auch mündlich, direkt oder über Dritte erfassten personenbezogenen Daten, die in der Firma im Papier- oder elektronischen Format abgelegt sind, ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen, steuerlichen, buchhalterischen oder sonstigen gesetzlichen Pflichten verwendet werden, sowie zur Verwaltung von Kunden und Lieferanten, für Kontrollen und Analysen, zur Zusendung von Material zu Verwaltungs-, Geschäfts- oder Werbezwecken. Die Angabe der verlangten/erfassten Daten ist zur Erfüllung der oben genannten Obliegenheiten erforderlich. Die mangelnde Einwilligung in die Verarbeitung der Daten kann dazu führen, dass der Vertrag nicht zustandekommt. Diese Verarbeitung erfolgt von Hand oder mit telematischen Hilfsmitteln seitens befugter Personen, die gesetzesgemäß ernannt und über die Grenzen der Verarbeitung laut GvD 196/2003 und laut Verordnung (EU) Nr. 2016/679 aufgeklärt wurden; sie wird überdies auf eine Art und Weise vorgenommen, die die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet und den Zugriff seitens unbefugter Personen verhindert. In den genannten Bereichen und aus zweckdienlichen Gründen können die personenbezogenen Daten an Behörden, Agenturen, Berater und sonstige Freiberufler, Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und Kunden übermittelt werden. Auf einfache Anfrage an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung kann die betroffene Person die Rechte aus Art. 7 ff GvD 196/2003 und Art. 12 ff Verordnung (EU) Nr. 2016/679 ausüben. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Firma W. M. GmbH, die in seinem Besitz waren, sind oder sein werden, gemäß den Pflichten aus Art. 13 GvD 196/2003 und Art. 13 und 14 Verordnung (EU) Nr. 2016/679.